I. Anforderungen an das Risikomanagement

Risikomanagement bedeutet bewusste Auseinandersetzung mit Wagnissen. Es ist Ausdruck eines kaufmännischen Maßstabs an Sorgfaltsbewusstsein, der an das Unternehmenshandeln angelegt wird.
 

prozessintegriertes Risikomanagement

Abb. prozessintegriertes RM 2

Ein Blick auf den Entwicklungsverlauf des Risikomanagements lässt klar erkennen, dass sich ganzheitliche, vielfach systemisch geprägte Ansätze im Sinne eines integrierten Risikomanagements zusehends durchsetzen:1 Bezugspunkt dieses Verständnisses sind nicht mehr nur einzelne – isoliert betrachtete – Risikopositionen sondern die unternehmerische Risikolandschaft insgesamt.
 
Damit eröffnet Risikomanagement Einsichten in Zusammenhänge, Wechselwirkungen und Abhängigkeiten von Risikopositionen. Risikomanagement schafft die Voraussetzungen und Möglichkeiten, operatives, strategisches und normatives Risikomanagement in einem Konzept zu bündeln – und wird damit zum integralen Bestandteil sämtlicher Planungs-, Entscheidungs- und Leistungsprozesse.
 

II. Risikostrategie

Gegenstand der Unternehmensstrategie ist es, den langfristigen Erfolg des Unternehmens sicherzustellen.

Strategie ist die Fähigkeit, alle Kräfte eines Unternehmens so zu entwickeln und einzusetzen, dass ein möglichst profitables, langfristiges Überleben gesichert wird3

Zugleich gebietet es die unternehmerische Sorgfalt, Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, in der Planung von Erfolgszielen und Maßnahmen zu berücksichtigen: Gewährleistet werden kann ein nachhaltiges Aufbauen und Sichern von unternehmerischen Erfolgspotenzialen daher nur dann, wenn zwischen Profitabilität, Ertrag, Nutzen und Chancen einerseits sowie Risiko, Gefahren und Wagnissen andererseits abgewogen werden kann.
 
Es liegt daher geradewegs auf der Hand, die strategische Ausrichtung des Unternehmens auch unter dem Gesichtspunkt der Risikostrategie zu betrachten und Richtlinien für den Umgang mit geschäftsstrategischen Risiken aufzustellen. Eine Risikostrategie sollte daher verbindliche Feststellungen jedenfalls darüber treffen,

  • aus welcher Quelle Risiken resultieren
  • welche Art von (Einzel- und Gesamt)Risiken in Kauf genommen werden
  • welche absoluten Risikotoleranzen (Einzel-, Gruppen-, Bereichs- und Gesamtrisiken) sowie
  • welche temporären Risikotoleranzen gelten und
  • in welchem Verhältnis einzugehende Risiken zur Risikofähigkeit stehen.